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der Kunstakademie


Die Kunstakademie Hamburg ist Mitglied in der Europäischen Akademie für Anthroposophische Kunsttherapie und ist anerkannt von der Medizinischen Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum, Dornach, Schweiz.
Sie arbeitet mit dem Berufsverband (BVAKT) zusammen.
Genauere Berufsrechtliche Fragen und ausfühliches Material über das Berufsbild erhalten Sie auch beim BVAKT
www.bvakt.de
Die Absolventen der Kunstakademie machen nach dem Studium der Kunsttherapie ein Berufspraktikum in dem sie im Zusammenhang mit einem Mentor selbstsätig in der Kunsttherapie arbeiten. Aus den Erfahrungen und der Arbeit am Patienten schreiben die Studenten/innen ihre Abschlussarbeit. Es gibt qualitätssichernde Richtlinien für diese Arbeit. Sie wird in der Kunstakademie schriftlich abgegeben und mündliche vorgetragen. Daraufhin erhält der Student/in das Zertifikat zur Berufsqualifikation. Mit diesem Zertifikat kann er sich beim Berufsverband melden und aufnehmen lassen. Der Berufsverband hat Verträge mit einigen Krankankassen, so dass der Kunsttherapeut/in danach abrechenen kann.
Es gibt zur Zeit noch kein staatlich gefasstes Berufsgesetz für den Kunsttherapeuten/in. Das sollte nicht daüber hinwegtäuschen, auch wenn es inzwischen Hochschulen gibt, die auf Grundlage des Bildungsrechtes ein Diplom vergeben. Man muss hier Berufsrecht und Bildungsrecht klar voneinander unterscheiden.
Dennoch gibt es eine gute Chance im heilkundlichen und sozialen Zusammenhang tätig zu werden. Wer im Umgang mit Menschen und der Kunst sein Arbeitsfeld sieht hat hier ein ideales Berufsfeld, welches noch stark im Aufbau begriffen ist. Das hat eine große Möglichkeit von neuen Tätigkeitsfeldern in sich. So ist es noch nicht lange her, dass Kunsttherapeuten begonnen haben mit Strafgefangenen zu arbeiten. Weiteres über die Arbeitsfelder lesen sie hier.